Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Carencia Recruiting (nachfolgend „Carencia“) und ihren Unternehmenskunden im Zusammenhang mit der Erbringung von Personalvermittlungsleistungen sowie der Nutzung der von Carencia bereitgestellten digitalen Plattformen und Dienstleistungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Carencia Recruiting (nachfolgend „Carencia“) und Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“), die Leistungen der Personalvermittlung oder sonstige Dienstleistungen von Carencia in Anspruch nehmen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich und mindestens in Textform durch Carencia zugestimmt wurde.
(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Rahmenverträge, Vermittlungsvereinbarungen oder sonstige einzelvertragliche Regelungen zwischen Carencia und dem Auftraggeber, haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie von diesen abweichen.
(5) Diese AGB gelten ebenfalls für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass auf ihre Geltung erneut ausdrücklich hingewiesen werden muss.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- Carencia: Carencia Recruiting ist der Dienstleister für Personalvermittlung sowie Betreiber der digitalen Plattform einschließlich Unternehmensportal, Bewerberportal und interner Recruiting-Plattform.
- Auftraggeber: Auftraggeber ist jedes Unternehmen, das Leistungen von Carencia in Anspruch nimmt oder mit Carencia einen Vermittlungs- oder Rahmenvertrag abgeschlossen hat.
- Bewerber: Bewerber sind natürliche Personen, deren Bewerbungsunterlagen oder Profile durch Carencia im Rahmen eines Recruitingprozesses vorgestellt oder vermittelt werden.
- Vermittlung: Eine Vermittlung liegt vor, wenn Carencia einem Auftraggeber einen Bewerber vorstellt und hieraus ein Arbeits-, Ausbildungs-, Praktikums-, Freelancer- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis entsteht, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Unternehmensportal: Das Unternehmensportal ist der geschützte digitale Arbeitsbereich des Auftraggebers zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit Carencia. Es dient insbesondere der Einsicht in Recruitingprozesse, der Kommunikation, Terminverwaltung, Dokumentenverwaltung sowie der Nachverfolgung laufender Vermittlungen.
- Plattform: Die Plattform umfasst sämtliche von Carencia bereitgestellten digitalen Anwendungen, insbesondere das Unternehmensportal, Bewerberportal, interne Recruiterportal sowie ergänzende Online-Dienste.
- Benutzer: Benutzer sind natürliche Personen, denen durch den Auftraggeber ein Zugang zum Unternehmensportal zugewiesen wurde.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Carencia unterstützt Unternehmen bei der Suche, Auswahl und Vermittlung geeigneter Fach- und Führungskräfte sowie sonstiger geeigneter Kandidaten.
(2) Der Leistungsumfang kann insbesondere folgende Tätigkeiten umfassen:
- Analyse des Personalbedarfs
- Abstimmung des Stellen- und Anforderungsprofils
- Erstellung einer Recruitingstrategie
- Veröffentlichung und Vermarktung offener Positionen
- Active Sourcing und Direktansprache geeigneter Kandidaten
- Sichtung und Bewertung eingehender Bewerbungen
- Durchführung telefonischer oder digitaler Erstgespräche
- Qualifizierung geeigneter Kandidaten
- Vorstellung geeigneter Bewerber beim Auftraggeber
- Organisation und Koordination von Vorstellungsgesprächen
- Begleitung des Recruitingprozesses bis zur Besetzung einer Position
- Nutzung digitaler Kommunikations- und Kollaborationsfunktionen der Carencia-Plattform
(3) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach den jeweils zwischen Carencia und dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen.
(4) Carencia schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Insbesondere besteht kein Anspruch auf die Vorstellung einer bestimmten Anzahl von Bewerbern oder auf die erfolgreiche Besetzung einer Position.
(5) Die endgültige Entscheidung über Einstellung, Ablehnung oder Vertragsabschluss mit einem Bewerber liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Carencia übernimmt keine Arbeitgeberfunktion und trifft keine Personalentscheidungen im Namen des Auftraggebers.
§ 4 Registrierung und Unternehmenskonto
(1) Zur Nutzung des Unternehmensportals kann der Auftraggeber ein kostenloses Unternehmenskonto erstellen oder durch Carencia erstellen lassen. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(2) Die Registrierung darf ausschließlich durch vertretungsberechtigte Personen oder hierzu ausdrücklich befugte Mitarbeiter des Auftraggebers erfolgen.
(3) Sämtliche im Rahmen der Registrierung angegebenen Informationen müssen vollständig, richtig und aktuell sein. Änderungen, insbesondere hinsichtlich Ansprechpartnern, Kontaktdaten oder Unternehmensinformationen, sind unverzüglich zu aktualisieren.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
(5) Benutzerkonten dürfen ausschließlich durch autorisierte Mitarbeiter des Auftraggebers genutzt werden. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte oder die gemeinsame Nutzung eines Benutzerkontos ist unzulässig.
(6) Der Auftraggeber haftet für sämtliche Aktivitäten, die seinem Unternehmenskonto zuzurechnen sind, soweit diese aus seinem Verantwortungsbereich stammen.
(7) Carencia ist berechtigt, Benutzerkonten vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu deaktivieren, sofern Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder berechtigte Sicherheitsinteressen bestehen.
(8) Die Anzahl der verfügbaren Benutzerkonten richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung oder den aktuell geltenden Leistungsbedingungen von Carencia.
§ 5 Nutzung des Unternehmensportals
(1) Das Unternehmensportal dient ausschließlich der digitalen Zusammenarbeit zwischen Carencia und dem Auftraggeber im Rahmen der Personalvermittlung.
(2) Über das Unternehmensportal können insbesondere:
- Personalanfragen gestellt
- offene Vakanzen eingesehen
- vorgeschlagene Bewerber bewertet
- Termine vereinbart
- Nachrichten ausgetauscht
- Dokumente hoch- und heruntergeladen
- Verträge eingesehen
- Rechnungen abgerufen
- Recruitingprozesse verfolgt
- Benachrichtigungen empfangen
- sowie weitere von Carencia bereitgestellte Funktionen genutzt werden
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Unternehmensportal ausschließlich im vertraglich vorgesehenen Umfang und unter Beachtung sämtlicher geltender Gesetze zu nutzen.
(4) Insbesondere ist es untersagt,
- technische Schutzmaßnahmen zu umgehen
- automatisierte Zugriffe (z. B. Bots oder Scraping) vorzunehmen
- Schadsoftware einzubringen
- die Plattform zu manipulieren
- Bewerberdaten außerhalb des vereinbarten Vermittlungszwecks zu verwenden
- Zugangsdaten unbefugt weiterzugeben
- Inhalte ohne Zustimmung von Carencia zu vervielfältigen oder weiterzugeben
(5) Carencia ist berechtigt, einzelne Funktionen des Unternehmensportals weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu erweitern, sofern dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.
(6) Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates oder technische Weiterentwicklungen können zu vorübergehenden Einschränkungen der Verfügbarkeit führen.
§ 6 Leistungen von Carencia
(1) Carencia unterstützt den Auftraggeber bei der Suche, Auswahl und Vermittlung geeigneter Fach- und Führungskräfte sowie sonstiger qualifizierter Kandidaten.
(2) Die Auswahl der eingesetzten Recruitingmaßnahmen erfolgt ausschließlich durch Carencia. Hierzu können insbesondere gehören:
- Active Sourcing
- Direktansprache potenzieller Kandidaten
- Veröffentlichung von Stellenanzeigen
- Nutzung interner und externer Bewerberdatenbanken
- Social-Media-Recruiting
- Talent-Pool-Recherche
- Durchführung telefonischer oder digitaler Erstgespräche
- Sichtung und Bewertung von Bewerbungsunterlagen
- Qualifizierung geeigneter Kandidaten
- Vorstellung geeigneter Bewerber
- Begleitung des Recruitingprozesses bis zur Besetzung der Position
(3) Carencia entscheidet eigenverantwortlich über die Auswahl geeigneter Suchkanäle, Recruitingmaßnahmen, Kommunikationswege sowie die Reihenfolge der Kandidatenvorstellung.
(4) Die endgültige Entscheidung über die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, den Abschluss eines Arbeitsvertrages oder die Ablehnung eines Bewerbers obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
(5) Carencia ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungen geeigneter Erfüllungsgehilfen, technischer Dienstleister oder Kooperationspartner zu bedienen, soweit hierdurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.
(6) Carencia schuldet eine sorgfältige und professionelle Durchführung der vereinbarten Vermittlungsleistungen, jedoch – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – keinen bestimmten Vermittlungserfolg oder eine Mindestanzahl vorgestellter Bewerber.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Carencia sämtliche für die Durchführung der Personalvermittlung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere:
- Stellenbeschreibungen
- Anforderungsprofile
- Arbeitsbedingungen
- Vergütungsinformationen
- Arbeitsort
- gewünschter Eintrittstermin
- Ansprechpartner
(2) Änderungen der offenen Position oder sonstiger wesentlicher Umstände sind Carencia unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, eingereichte Bewerbungen und Kandidatenprofile zeitnah zu prüfen und Carencia innerhalb einer angemessenen Frist Rückmeldung zu geben.
(4) Vorstellungsgespräche sollen innerhalb angemessener Zeit nach Kandidatenvorstellung terminiert werden.
(5) Der Auftraggeber informiert Carencia unverzüglich über:
- Einladungen zu Vorstellungsgesprächen
- Absagen
- Vertragsangebote
- Vertragsabschlüsse
- sonstige wesentliche Entwicklungen im Recruitingprozess
(6) Unterbleiben erforderliche Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Bearbeitungs- und Vermittlungsfristen entsprechend.
§ 8 Vertraulichkeit und Bewerberdaten
(1) Sämtliche von Carencia übermittelten Bewerberprofile, Bewerbungsunterlagen und sonstigen Informationen sind streng vertraulich zu behandeln.
(2) Bewerberdaten dürfen ausschließlich zum Zweck der Prüfung einer möglichen Beschäftigung innerhalb des eigenen Unternehmens verwendet werden.
(3) Eine Weitergabe an Dritte, verbundene Unternehmen oder sonstige Personen ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Carencia sowie – soweit erforderlich – des jeweiligen Bewerbers zulässig.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.
(5) Kommt es nicht zu einer Zusammenarbeit mit einem Bewerber, sind personenbezogene Daten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. nach Wegfall des Verarbeitungszwecks datenschutzkonform zu löschen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur weiteren Speicherung besteht.
§ 9 Vergütung und Vermittlungsprovision
(1) Die Nutzung des Unternehmensportals ist grundsätzlich kostenfrei, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Eine Vergütung für Vermittlungsleistungen entsteht ausschließlich nach Maßgabe der zwischen Carencia und dem Auftraggeber geschlossenen Vermittlungsvereinbarung oder des Rahmenvertrags.
(3) Höhe, Entstehung, Fälligkeit sowie weitere Einzelheiten der Vermittlungsprovision richten sich nach der jeweils zwischen den Parteien vereinbarten Vergütungsregelung.
(4) Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Carencia ist berechtigt, nach erfolgreicher Vermittlung eine Rechnung entsprechend der vereinbarten Vergütungsregelung zu stellen.
(6) Erfolgt die Vermittlung eines Bewerbers auf Grundlage einer Vorstellung oder Empfehlung durch Carencia, gelten die Regelungen des jeweiligen Vermittlungsvertrages oder Rahmenvertrages.
§ 10 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen von Carencia sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags auf dem von Carencia angegebenen Konto.
(2) Sofern auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist ausgewiesen ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht, sofern die Voraussetzungen des gesetzlichen Verzugs vorliegen.
(4) Carencia ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie etwaige weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.
(5) Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Mahn-, Rechtsverfolgungs- oder Inkassokosten, bleibt unberührt.
(6) Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Carencia anerkannt sind. Unberührt bleiben Gegenrechte aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 11 Datenschutz
(1) Carencia verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Carencia.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen, soweit personenbezogene Daten im Rahmen der Zusammenarbeit verarbeitet werden.
(4) Sofern im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung ab.
(5) Beide Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten ausschließlich für den vereinbarten Vertragszweck zu verarbeiten und geeignete technische sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen.
§ 12 Geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Inhalte der von Carencia bereitgestellten Plattformen, insbesondere Texte, Logos, Grafiken, Designs, Software, Datenbanken, Dokumente sowie sonstige Inhalte, unterliegen urheberrechtlichen oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten.
(2) Sämtliche Nutzungsrechte verbleiben bei Carencia oder den jeweiligen Rechteinhabern.
(3) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Carencia dürfen Inhalte weder vervielfältigt, veröffentlicht, verbreitet, verändert noch Dritten zugänglich gemacht werden, soweit dies nicht ausdrücklich gesetzlich zulässig ist.
(4) Bewerberprofile und Bewerbungsunterlagen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Recruitingprozesses genutzt werden.
§ 13 Verfügbarkeit der Plattform
(1) Carencia ist bemüht, eine möglichst hohe technische Verfügbarkeit ihrer Plattformen sicherzustellen.
(2) Ein Anspruch auf jederzeitige oder ununterbrochene Verfügbarkeit besteht jedoch nicht.
(3) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- Wartungsarbeiten
- Sicherheitsupdates
- technische Störungen
- höhere Gewalt
- Ausfälle von Telekommunikations- oder Cloud-Dienstleistern
- sonstige außerhalb des Einflussbereichs von Carencia liegende Ereignisse
(4) Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, rechtzeitig angekündigt.
§ 14 Haftung
(1) Carencia haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Carencia nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei:
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
- ausdrücklich übernommenen Garantien
- zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften
(4) Carencia übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür,
- dass ein vorgestellter Bewerber eingestellt wird
- dass ein Arbeitsverhältnis dauerhaft Bestand hat
- dass ein Bewerber sämtliche Erwartungen des Auftraggebers erfüllt
Die endgültige Auswahlentscheidung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
§ 15 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Abschluss des jeweiligen Vertrages oder mit der Annahme des Vermittlungsauftrages durch Carencia.
(2) Die Laufzeit richtet sich nach der jeweils zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung, insbesondere nach einem Rahmenvertrag oder einer Vermittlungsvereinbarung.
(3) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der jeweils vereinbarten Kündigungsfristen kündigen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 16 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Carencia ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für zukünftige Vertragsverhältnisse zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:
- Änderungen der gesetzlichen Vorschriften
- Änderungen der Rechtsprechung
- technischen Weiterentwicklungen der Plattform
- Erweiterung oder Anpassung des Leistungsangebots
- Sicherheitsanforderungen
- organisatorischen Änderungen
(2) Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig in Textform oder über das Unternehmensportal mitgeteilt.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, gelten Änderungen als akzeptiert, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Mitteilung widerspricht und Carencia den Auftraggeber zuvor ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen sowie bereits geschlossene Vermittlungs- oder Rahmenverträge bleiben hiervon unberührt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz von Carencia, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(4) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
(5) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Dokumenteninformationen
Dokument: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmen Version: 1.1 Stand: 2026-08-07 Herausgeber: Carencia Recruiting
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