Rechtliches

Hinweis zur Personalvermittlung

Version: 1.0Stand: 2026-07-29Aktiv

Hinweis zur Personalvermittlung

Carencia Recruiting ist eine private Personalvermittlung und unterstützt Unternehmen bei der Besetzung offener Positionen sowie Bewerber bei der Suche nach einer passenden beruflichen Tätigkeit.

Carencia Recruiting versteht sich als Vermittlungsdienstleister zwischen Unternehmen und Bewerbern. Ein Arbeitsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Unternehmen und dem Bewerber zustande. Carencia Recruiting wird nicht Vertragspartei des Arbeitsverhältnisses.

Leistungsumfang

Die Dienstleistungen von Carencia Recruiting umfassen insbesondere:

  • Suche geeigneter Fach- und Führungskräfte
  • Veröffentlichung und Verwaltung von Stellenangeboten
  • Entgegennahme und Prüfung von Bewerbungen
  • Durchführung einer ersten Vorauswahl
  • Organisation des Bewerbungsprozesses
  • Koordination von Vorstellungsgesprächen
  • Kommunikation zwischen Unternehmen und Bewerbern
  • Begleitung bis zum Abschluss des Vermittlungsverfahrens

Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der jeweils geschlossenen Vermittlungsvereinbarung.

Keine Arbeitnehmerüberlassung

Carencia Recruiting betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Zwischen Carencia Recruiting und den vermittelten Bewerbern wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Carencia Recruiting beschäftigt keine Bewerber zum Zwecke der Überlassung an Dritte.

Keine Zeitarbeit

Carencia Recruiting bietet keine Zeitarbeitsleistungen an. Die vermittelten Bewerber werden ausschließlich unmittelbar bei dem jeweiligen Unternehmen angestellt.

Kosten für Bewerber

Die Nutzung der Dienstleistungen von Carencia Recruiting ist für Bewerber vollständig kostenfrei. Insbesondere entstehen Bewerbern keine:

  • Registrierungsgebühren,
  • Vermittlungsgebühren,
  • Bearbeitungsgebühren,
  • Erfolgsprovisionen,
  • sonstigen Kosten.

Vergütung durch Unternehmen

Die Vergütung von Carencia Recruiting erfolgt ausschließlich auf Grundlage der mit dem jeweiligen Unternehmen geschlossenen Vermittlungsvereinbarung.

Eine Vermittlungsprovision entsteht grundsätzlich erst mit erfolgreichem Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen Unternehmen und einem durch Carencia Recruiting vermittelten Bewerber, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Bewerbungsverfahren

Die Entscheidung über

  • Einladungen,
  • Vorstellungsgespräche,
  • Vertragsangebote,
  • Einstellungen

liegt ausschließlich beim jeweiligen Unternehmen. Carencia Recruiting hat keinen Einfluss auf die abschließende Personalentscheidung.

Richtigkeit der Angaben

Carencia Recruiting prüft Bewerbungsunterlagen und Unternehmensinformationen mit der gebotenen Sorgfalt. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der von Bewerbern oder Unternehmen bereitgestellten Informationen kann jedoch nicht übernommen werden.

Haftung

Carencia Recruiting übernimmt keine Haftung für:

  • das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses,
  • den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses,
  • Entscheidungen eines Unternehmens,
  • Entscheidungen eines Bewerbers,
  • wirtschaftliche oder persönliche Erwartungen der Vertragsparteien.

Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben hiervon unberührt.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzerklärung sowie der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Kontakt

Fragen zur Personalvermittlung können jederzeit an Carencia Recruiting gerichtet werden. Die aktuellen Kontaktinformationen sind im Impressum dieser Website veröffentlicht.